Gutachten

Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen haben einen hohen Stellenwert der auf den folgenden Kriterien beruht:

  • Voraussetzung für die Beantragung der öffenflichen Bestellung ist der Nachweis überdurchschnittlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und praktischer Erfahrungen für das betreffende Sachgebiet.
  • Die öffentliche Bestellung erfolgt nach eingehender Prüfung durch ein Fachgremium einer staatlich beauftragten Körperschaft (IHK, Berufskammern).
  • Die persönlichen Integrität und Eignung des Bewerbers wird überprüft.
  • Die Vereidigung verpflichtet den Sachverständigen zu Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.
  • Die Bestellung erfolgt nur befristet, für die Verlängerung des Betellungszeitraums sind regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen.

Da die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht gesetzlich geschützt ist, können sich auch Personen mit minderer Qualifikation „Sachverständiger“ nennen.
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ stellt somit ein Qualitätssiegel dar.
Von den Gerichten werden in der Regel ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt.

Das Gütesiegel