Schiedsgutachten

Zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsprozessen und den damit verbunden Kosten und (Bau-)Zeitverlusten kommen immer häufiger Schiedsgutachten zur Anwendung.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich in einem solchen Verfahren zur Neutralität verpflichtet.
Vor der Duchführung eines Schiedsgutachtens müssen sich die Vertragsparteien in einem Schiedsgutachtervertrag dem
Ergebniss des Schiedsgutachtens unterwerfen. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist somit für alle teilnehmenden Parteien bindend.

Hausschwamm

Hausschwamm


Für weitergehende Informationen stehe ich Ihnen gern zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Schlichtung, Mediation, Schiedsgericht