Schiedsgutachten

Zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsprozessen und den damit verbunden Kosten und (Bau-)Zeitverlusten kommen immer häufiger Schiedsgutachten zur Anwendung.
Vor der Durchführung eines Schiedsgutachtens müssen sich die Vertragsparteien in einem Schiedsgutachtervertrag dem
Ergebnis des Schiedsgutachtens unterwerfen. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist somit für alle teilnehmenden Parteien bindend.

Hausschwamm

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Für weitergehende Informationen stehe ich Ihnen gern zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung.

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Schlichtung, Mediation, Schiedsgericht