Privatgutachten

Schimmelpilz

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich bei der Erstellung eines Privatguchtachtens zur absoluten Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Das Privatgutachten dient zur Feststellung und Ursachenergründung von Mängeln und Schäden an Gebäuden. Die Mängel und Schäden werden während eines Ortstermins untersucht und dokumentiert. Im Gutachten werden die Ursachen und technischen Zusammenhänge, in auch für Laien verständlicher Form, erläutert. Die Ermittlung der Kosten für die Mangel- und Schadenbeseitigung wird bei Bedarf ebenfalls durchgeführt.
Diese Leistungen werden sowohl Bauherren (Eigentümern) und Mietern, wie auch Baufirmen, Hausverwaltungen, Juristen und Versicherungen angeboten.

Putzrisse

Putzrisse

Das Privatgutachten kann zur Vorbereitung von gerichtlichen Verfahren oder auch zur Überprüfung von Gerichtsgutachten genutzt werden. Die Aussagen eines von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellten Privatgutachtens haben vor Gericht einen hohen Stellenwert und werden in der Regel anerkannt. Wenn dem Auftraggeber das Fachwissen fehlt und das Privatgutachten in direktem Zusammenhang mit dem bestehenden oder geplanten Rechtsstreit steht, sind die Kosten des Privatgutachtens als Parteikosten erstattungsfähig.